Weniger Korruption durch mehr Transparenz

Weniger Korruption durch mehr Transparenz

EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz ab dem 17. Dezember

Nach dem öffentlichen Trubel rund um Edward Snowden und spätestens seit dem aktuellen Facebook-Skandal ist das Wort „Whistleblower“ zum gängigen Begriff geworden. Um Hinweisgeber künftig besser zu schützen, tritt ab dem 17. Dezember die EU Richtlinie zum Whistleblowerschutz in Kraft. Deutschland plant die Umsetzung durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG).

Schon sehr bald sind Hinweisgeber vor arbeitsrechtlichen Sanktionen gesetzlich geschützt und können Tipps, die der Aufdeckung von Gesetzesverstößen dienen, über sogenannte Meldekanäle anzeigen. Die EU-Whistleblower-Richtline (EU 2019/1937) muss bis zum 17. Dezember 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind zur Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet und sollten sich rechtzeitig bemühen, denn das geplante Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) wird in Kürze verabschiedet.

Meldestelle ab 50 Beschäftigte

Die Meldestellen sollen die Hinweise von Verstößen gegen EU-Recht sowie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten entgegennehmen, den Hinweisgeber schützen und ein Verfahren vorgeben, wie mit der Meldung umzugehen ist. Hier sind garantierte Vertraulichkeit und zeitnahe Nachverfolgung oberste Priorität.

Ein professionell betriebenes Hinweisgebersystem bedeutet interne eigene Kontrolle über den Hinweis für die Klärung und Prüfung. Hierfür muss im Unternehmen Vertrauen aufgebaut werden. Vertraut der „Whistleblower“ dieser Meldestelle, wird er auf eine öffentliche Meldung – wie beispielsweise bei der Staatsanwaltschaft – verzichten. So ist das Unternehmen auch vor Reputationsschäden geschützt.

Nicht zuletzt ist die Meldestelle zentraler Bestandteil eines modernen Compliance Management Systems. Die Compliance-Abteilung erhält einen Überblick über Schwachstellen, Unregelmäßigkeiten und Fehlverhalten und kann Maßnahmen ergreifen, solche im Vorfeld zu verhindern. Um personellen und organisatorischen Aufwand zu sparen, dürfen Unternehmen diese komplexe Umsetzung ausgliedern.

Den Artikel finden Sie in der November-Ausgabe Wirtschaft Region Fulda (WRF) „Personal und Zukunft“ von der IHK Fulda (Seite 21). Hier geht es zum Magazin.

Stephanie Will, im Namen der indicia GmbH & Co. KG

Gestärkter Hinweisgeberschutz: Indicia bietet umfassende Lösungen zur rechtskonformen Umsetzung

Es ist soweit: Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und Beschäftigungsgeber sind zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet!

Lediglich Unternehmen ab 50 bis 249 Mitarbeitenden bekommen eine Verlängerungsfrist bis 17. Dezember 2023. Der Schutz der hinweisgebenden Person (Whistleblower) vor Repressalien steht an oberster Stelle, damit sie ohne Ängste durch ihre Meldungen wertvolle Beiträge dazu leisten, Fehlverhalten aufzudecken. Für Arbeitgeber besteht die Beweislastumkehr, das bedeutet, dass diese nachweisen müssen, dass zukünftige Maßnahmen gegen den Arbeitnehmer in keinem Zusammenhang mit seiner Meldung stehen. Werden Hinweise kanalisiert und intern gelöst, ist am Ende allen geholfen. Der gestärkte Hinweisgeberschutz trägt zur Bekämpfung von Korruption, Betrug und anderen rechtswidrigen Handlungen bei und fördert eine transparente und ethische Arbeitskultur.

Ein digitales Hinweisgebersystem erfüllte alle Anforderungen des Gesetzes und eine externe Beauftragung hierfür verhindert Interessenskonflikte im Unternehmen und spart Ihnen die Kosten für die Entwicklung einer internen Lösung und Bereitstellung von geschulten Mitarbeitern. Indicia bietet Unternehmen umfassende Beratung und Lösungen zur rechtskonformen Umsetzung aller mit dem Hinweisgeberschutz verbundenen Maßnahmen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Schutz von Hinweisgebern gewährleistet und eine transparente und integre Arbeitsumgebung fördert.

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