Neuer Gesetzentwurf zum Hinweisgeberschutz liegt vor

Neuer Gesetzentwurf zum Hinweisgeberschutz liegt vor

Justizminister Marco Buschmann hat die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz in Deutschland wieder aufleben lassen und im April einen neuen Gesetzentwurf zur Abstimmung an die Ministerien versandt. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird voraussichtlich im Juni vom Kabinett beschlossen und im Herbst in Kraft treten.

Der Anwendungsbereich des Gesetzes soll auf nationales Recht ausgeweitet werden. Auszugsweise heißt es: „Gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien sind verboten. Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repressalien ist der Verursacher verpflichtet, der hinweisgebenden Person den daraus entstanden Schaden zu ersetzen.“ So muss der Arbeitgeber beispielsweise nachweisen, dass eine Kündigung nichts mit der Aufdeckung von Missständen zu tun hat – es gilt also eine Beweislastumkehr.

Es wird zwei Meldekanäle geben: zum einen den internen, vertraulichen im Unternehmen, zum anderen den externen beim Bundesamt für Justiz. Der externe Meldekanal soll jedem Hinweisgeber zur Verfügung stehen, der beispielsweise kein Vertrauen in die Kanäle des eigenen Unternehmens hat. Hinweisgeber müssen diese Meldekanäle nutzen, um Schutz vor Konsequenzen zu erhalten. Nur wenn der Hinweis eine offenkundige Gefährdung des öffentlichen Interesses darstellt, darf er direkt an die Öffentlichkeit gehen.

Hier geht es zur Juni-Ausgabe vom IHK-Magazin.

Gestärkter Hinweisgeberschutz: Indicia bietet umfassende Lösungen zur rechtskonformen Umsetzung

Es ist soweit: Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und Beschäftigungsgeber sind zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet!

Lediglich Unternehmen ab 50 bis 249 Mitarbeitenden bekommen eine Verlängerungsfrist bis 17. Dezember 2023. Der Schutz der hinweisgebenden Person (Whistleblower) vor Repressalien steht an oberster Stelle, damit sie ohne Ängste durch ihre Meldungen wertvolle Beiträge dazu leisten, Fehlverhalten aufzudecken. Für Arbeitgeber besteht die Beweislastumkehr, das bedeutet, dass diese nachweisen müssen, dass zukünftige Maßnahmen gegen den Arbeitnehmer in keinem Zusammenhang mit seiner Meldung stehen. Werden Hinweise kanalisiert und intern gelöst, ist am Ende allen geholfen. Der gestärkte Hinweisgeberschutz trägt zur Bekämpfung von Korruption, Betrug und anderen rechtswidrigen Handlungen bei und fördert eine transparente und ethische Arbeitskultur.

Ein digitales Hinweisgebersystem erfüllte alle Anforderungen des Gesetzes und eine externe Beauftragung hierfür verhindert Interessenskonflikte im Unternehmen und spart Ihnen die Kosten für die Entwicklung einer internen Lösung und Bereitstellung von geschulten Mitarbeitern. Indicia bietet Unternehmen umfassende Beratung und Lösungen zur rechtskonformen Umsetzung aller mit dem Hinweisgeberschutz verbundenen Maßnahmen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Schutz von Hinweisgebern gewährleistet und eine transparente und integre Arbeitsumgebung fördert.

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