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Das HinSchG wurde am 16.12.2022 beschlossen!

Der Deutsche Bundestag hat am 16.12.2022 das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen und wir warten auf die erneute Stellungnahme des Bundesrates bis Februar 2023. Die beschlossenen Änderungen des HinSchG sind zusammengefasst, wie folgt:

Es sollen nun doch anonyme Meldungen über die internen und externen Meldekanäle angenommen werden.

Das ist aus Compliance-Sicht sehr gut, da dies Hemmschwellen für Hinweisgeber abbaut.

Die Konzernlösung wird bestärkt.

Konzerngesellschaften können ihre interne Meldestelle an ein Konzernunternehmen auslagern, wenn die Vertraulichkeitspflicht und Unabhängigkeit gewahrt bleibt. Der Gesetzgeber vergleicht die zentrale Meldestelle mit dem Outsourcing an eine externe Stelle, also an „Dritte“ im Sinne von Art. 8, Abs. 5 der EU Whistleblowing Richtlinie.

Verlängerung der Aufbewahrungsfrist der Meldungen von 2 auf 3 Jahre.

Die Meldungen sollen erst nach 3 Jahren gelöscht werden, um eine Gleichheit mit der zivilrechtlichen Verjährungsfrist zu schaffen.

Die interne Meldestelle soll die erste Wahl sein!

Arbeitgeber sollen Anreize schaffen, dass Hinweisgeber sich nicht zuerst an externe (behördliche) Meldestellen wenden. Die eigenen Meldekanäle sollen also so attraktiv und vertrauenswürdig wie möglich gestaltet werden, damit die interne Meldestelle bevorzugt wird. Auf eine gute Kommunikationskultur wird verwiesen.

Schadenersatzvorschrift!

Hinweisgeber können zukünftig eine Geldentschädigung fordern. Es wurde eine explizite gesetzliche Regelung geschaffen und stärkt durch diesen weitreichenden Schutz der Whistleblower auch deren Vertrauen und somit die Effektivität von den Meldesystemen.

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Gestärkter Hinweisgeberschutz: Indicia bietet umfassende Lösungen zur rechtskonformen Umsetzung

Es ist soweit: Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und Beschäftigungsgeber sind zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet!

Lediglich Unternehmen ab 50 bis 249 Mitarbeitenden bekommen eine Verlängerungsfrist bis 17. Dezember 2023. Der Schutz der hinweisgebenden Person (Whistleblower) vor Repressalien steht an oberster Stelle, damit sie ohne Ängste durch ihre Meldungen wertvolle Beiträge dazu leisten, Fehlverhalten aufzudecken. Für Arbeitgeber besteht die Beweislastumkehr, das bedeutet, dass diese nachweisen müssen, dass zukünftige Maßnahmen gegen den Arbeitnehmer in keinem Zusammenhang mit seiner Meldung stehen. Werden Hinweise kanalisiert und intern gelöst, ist am Ende allen geholfen. Der gestärkte Hinweisgeberschutz trägt zur Bekämpfung von Korruption, Betrug und anderen rechtswidrigen Handlungen bei und fördert eine transparente und ethische Arbeitskultur.

Ein digitales Hinweisgebersystem erfüllte alle Anforderungen des Gesetzes und eine externe Beauftragung hierfür verhindert Interessenskonflikte im Unternehmen und spart Ihnen die Kosten für die Entwicklung einer internen Lösung und Bereitstellung von geschulten Mitarbeitern. Indicia bietet Unternehmen umfassende Beratung und Lösungen zur rechtskonformen Umsetzung aller mit dem Hinweisgeberschutz verbundenen Maßnahmen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Schutz von Hinweisgebern gewährleistet und eine transparente und integre Arbeitsumgebung fördert.

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