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Neuer Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz versandt!

Justizminister Marco Buschmann hat das gescheiterte Projekt aus 2020 in Bezug auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz in Deutschland wieder aufleben lassen und bereits am 5. April 2022 einen neuen Gesetzesentwurf zur Abstimmung an die Ministerien versandt.

Endlich wird es mehr Klarheit in Deutschland geben, wie die EU-Richtlinie bei uns umgesetzt werden wird!

Der Entwurf wird voraussichtlich im Juni vom Kabinett beschlossen und kann im Herbst 2022 in Kraft treten.

Der Anwendungsbereich des Gesetzes soll auf nationales Recht ausgeweitet werden.

Auszugsweise heißt es: „Gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien sind verboten. Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repressalien ist der Verursacher verpflichtet, der hinweisgebenden Person den daraus entstanden Schaden zu ersetzen.“

Der Arbeitgeber muss z.B nachweisen, dass eine Kündigung nichts mit der Aufdeckung von Missständen zu tun hat, es gilt also eine Beweislastumkehr.

Es wird zum einen den internen, vertraulichen Meldekanal im Unternehmen geben und zum anderen den externen Meldekanal beim Bundesamt für Justiz. Dieser Meldekanal soll jedem Hinweisgeber zur Verfügung stehen, der z.B. kein Vertrauen in die Meldekanäle des eigenen Unternehmens hat.

Hinweisgeber müssen diese Meldekanäle nutzen, um Schutz vor Konsequenzen zu erhalten. Nur wenn der Hinweis eine offenkundige Gefährdung des öffentlichen Interesses darstellt, kann er direkt an die Öffentlichkeit gehen.

Whistleblower gelten oft als Denunzianten, dabei helfen sie, größeren Schaden abzuwenden.

Es ist höchste Zeit, dass sie auch in Deutschland den bestmöglichen Schutz bekommen!

Corona-Krise: Zeit für die Einrichtung eines Meldesystems nutzenDas HinSchG wurde am 16.12.2022 beschlossen!

Gestärkter Hinweisgeberschutz: Indicia bietet umfassende Lösungen zur rechtskonformen Umsetzung

Es ist soweit: Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und Beschäftigungsgeber sind zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet!

Lediglich Unternehmen ab 50 bis 249 Mitarbeitenden bekommen eine Verlängerungsfrist bis 17. Dezember 2023. Der Schutz der hinweisgebenden Person (Whistleblower) vor Repressalien steht an oberster Stelle, damit sie ohne Ängste durch ihre Meldungen wertvolle Beiträge dazu leisten, Fehlverhalten aufzudecken. Für Arbeitgeber besteht die Beweislastumkehr, das bedeutet, dass diese nachweisen müssen, dass zukünftige Maßnahmen gegen den Arbeitnehmer in keinem Zusammenhang mit seiner Meldung stehen. Werden Hinweise kanalisiert und intern gelöst, ist am Ende allen geholfen. Der gestärkte Hinweisgeberschutz trägt zur Bekämpfung von Korruption, Betrug und anderen rechtswidrigen Handlungen bei und fördert eine transparente und ethische Arbeitskultur.

Ein digitales Hinweisgebersystem erfüllte alle Anforderungen des Gesetzes und eine externe Beauftragung hierfür verhindert Interessenskonflikte im Unternehmen und spart Ihnen die Kosten für die Entwicklung einer internen Lösung und Bereitstellung von geschulten Mitarbeitern. Indicia bietet Unternehmen umfassende Beratung und Lösungen zur rechtskonformen Umsetzung aller mit dem Hinweisgeberschutz verbundenen Maßnahmen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Schutz von Hinweisgebern gewährleistet und eine transparente und integre Arbeitsumgebung fördert.

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