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Neuer Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz versandt!
Justizminister Marco Buschmann hat das gescheiterte Projekt aus 2020 in Bezug auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz in Deutschland wieder aufleben lassen und bereits am 5. April 2022 einen neuen Gesetzesentwurf zur Abstimmung an die Ministerien versandt.
Endlich wird es mehr Klarheit in Deutschland geben, wie die EU-Richtlinie bei uns umgesetzt werden wird!
Der Entwurf wird voraussichtlich im Juni vom Kabinett beschlossen und kann im Herbst 2022 in Kraft treten.
Der Anwendungsbereich des Gesetzes soll auf nationales Recht ausgeweitet werden.
Auszugsweise heißt es: „Gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien sind verboten. Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repressalien ist der Verursacher verpflichtet, der hinweisgebenden Person den daraus entstanden Schaden zu ersetzen.“
Der Arbeitgeber muss z.B nachweisen, dass eine Kündigung nichts mit der Aufdeckung von Missständen zu tun hat, es gilt also eine Beweislastumkehr.
Es wird zum einen den internen, vertraulichen Meldekanal im Unternehmen geben und zum anderen den externen Meldekanal beim Bundesamt für Justiz. Dieser Meldekanal soll jedem Hinweisgeber zur Verfügung stehen, der z.B. kein Vertrauen in die Meldekanäle des eigenen Unternehmens hat.
Hinweisgeber müssen diese Meldekanäle nutzen, um Schutz vor Konsequenzen zu erhalten. Nur wenn der Hinweis eine offenkundige Gefährdung des öffentlichen Interesses darstellt, kann er direkt an die Öffentlichkeit gehen.
Whistleblower gelten oft als Denunzianten, dabei helfen sie, größeren Schaden abzuwenden.
Es ist höchste Zeit, dass sie auch in Deutschland den bestmöglichen Schutz bekommen!
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