Arbeitgeber sollten vorbereitet sein: Deutschland schützt endlich Whistleblower
Justizminister Marco Buschmann hat das gescheiterte Projekt aus 2020 in Bezug auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz in Deutschland wieder aufleben lassen und einen neuen Gesetzesentwurf zur Abstimmung gebracht. Dieser wird voraussichtlich im Juni beschlossen und kann noch diesen Herbst in Kraft treten.
Endlich wird es mehr Klarheit in Deutschland geben, wie die Richtlinie bei uns umgesetzt werden wird! Der Anwendungsbereich des Gesetzes soll auf nationales Recht ausgeweitet werden. Wer Missstände aufdeckt, soll zukünftig umfassend vor Repressalien geschützt werden. Hinweise können sich unter anderem auf Umweltschutzvorgaben, Korruption, Geldwäsche oder Lebenssicherheit beziehen.
Hinweisgeber sollten sich zunächst an interne Meldestellen im Unternehmen wenden. Fehlt Ihnen hier das Vertrauen in die interne Stelle, gibt es den externen Meldekanal beim Bundesamt für Justiz. Nur wenn der Hinweis eine offenkundige Gefährdung des öffentlichen Interesses darstellt, darf der Whistleblower direkt an die Öffentlichkeit gehen.
Die Wirtschaft fürchtet einen beträchtlichen Aufwand und hohe Kosten, denn zukünftig sollen Unternehmen bereits ab 50 Mitarbeitenden, Hinweisgebersysteme einrichten. Firmen dürfen jedoch externe Dienstleister beauftragen, denn der Arbeitsaufwand ist sehr komplex und erfordert geschultes Personal. Diese Dienstleister übernehmen die Kommunikation mit den Hinweisgebern und die richtlinienkonforme Bearbeitung der Hinweise, beachten die Einhaltung gesetzlicher Fristen und eine Software Lösung, auch für anonyme Hinweise, liegt bereits vor. Kosten sind gut kalkulierbar.
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