Arbeitgeber sollten vorbereitet sein

Arbeitgeber sollten vorbereitet sein: Deutschland schützt endlich Whistleblower

Justizminister Marco Buschmann hat das gescheiterte Projekt aus 2020 in Bezug auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz in Deutschland wieder aufleben lassen und einen neuen Gesetzesentwurf zur Abstimmung gebracht. Dieser wird voraussichtlich im Juni beschlossen und kann noch diesen Herbst in Kraft treten.

Endlich wird es mehr Klarheit in Deutschland geben, wie die Richtlinie bei uns umgesetzt werden wird! Der Anwendungsbereich des Gesetzes soll auf nationales Recht ausgeweitet werden. Wer Missstände aufdeckt, soll zukünftig umfassend vor Repressalien geschützt werden. Hinweise können sich unter anderem auf Umweltschutzvorgaben, Korruption, Geldwäsche oder Lebenssicherheit beziehen.

Hinweisgeber sollten sich zunächst an interne Meldestellen im Unternehmen wenden. Fehlt Ihnen hier das Vertrauen in die interne Stelle, gibt es den externen Meldekanal beim Bundesamt für Justiz. Nur wenn der Hinweis eine offenkundige Gefährdung des öffentlichen Interesses darstellt, darf der Whistleblower direkt an die Öffentlichkeit gehen.

Die Wirtschaft fürchtet einen beträchtlichen Aufwand und hohe Kosten, denn zukünftig sollen Unternehmen bereits ab 50 Mitarbeitenden, Hinweisgebersysteme einrichten. Firmen dürfen jedoch externe Dienstleister beauftragen, denn der Arbeitsaufwand ist sehr komplex und erfordert geschultes Personal. Diese Dienstleister übernehmen die Kommunikation mit den Hinweisgebern und die richtlinienkonforme Bearbeitung der Hinweise, beachten die Einhaltung gesetzlicher Fristen und eine Software Lösung, auch für anonyme Hinweise, liegt bereits vor. Kosten sind gut kalkulierbar.

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Gestärkter Hinweisgeberschutz: Indicia bietet umfassende Lösungen zur rechtskonformen Umsetzung

Es ist soweit: Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und Beschäftigungsgeber sind zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet!

Lediglich Unternehmen ab 50 bis 249 Mitarbeitenden bekommen eine Verlängerungsfrist bis 17. Dezember 2023. Der Schutz der hinweisgebenden Person (Whistleblower) vor Repressalien steht an oberster Stelle, damit sie ohne Ängste durch ihre Meldungen wertvolle Beiträge dazu leisten, Fehlverhalten aufzudecken. Für Arbeitgeber besteht die Beweislastumkehr, das bedeutet, dass diese nachweisen müssen, dass zukünftige Maßnahmen gegen den Arbeitnehmer in keinem Zusammenhang mit seiner Meldung stehen. Werden Hinweise kanalisiert und intern gelöst, ist am Ende allen geholfen. Der gestärkte Hinweisgeberschutz trägt zur Bekämpfung von Korruption, Betrug und anderen rechtswidrigen Handlungen bei und fördert eine transparente und ethische Arbeitskultur.

Ein digitales Hinweisgebersystem erfüllte alle Anforderungen des Gesetzes und eine externe Beauftragung hierfür verhindert Interessenskonflikte im Unternehmen und spart Ihnen die Kosten für die Entwicklung einer internen Lösung und Bereitstellung von geschulten Mitarbeitern. Indicia bietet Unternehmen umfassende Beratung und Lösungen zur rechtskonformen Umsetzung aller mit dem Hinweisgeberschutz verbundenen Maßnahmen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den Schutz von Hinweisgebern gewährleistet und eine transparente und integre Arbeitsumgebung fördert.

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